Die Bundesnetzagentur hat für den Amateurfunk kurz vor Weihnachten einige neue Mitteilungen herausgegeben:
Mitteilung 693 bezieht sich auf die Nutzung des Frequenzbereichs 50,03-51 MHz
Mitteilung 694 auf die Nutzung in den Bereichen 1850 bis 1890 und 1890 bis 2000 kHz
Mitteilung 695 auf die Nutzung der Bereiche 2320-2450 und 5650-5850 MHz durch Inhaber der Klasse E-Lizenz, die somit zunächst befristet bis 31.12.2018 auch das Hamnet offiziell nutzen können.